Erbschaft- und schenkungsteuerliche Beratung

Erbschaft- und Schenkungsteuer sind stets eine Belastung für die Nachfolger, sei es im betrieblichen oder privaten Bereich. Das Ziel, bereits versteuerte Gelder nicht nochmals einer Besteuerung im Schenkungs- oder Erbfall zu unterwerfen, ist leicht nachvollziehbar. Hier ist Steueroptimierung dringend geboten, damit zum Beispiel übertragene Immobilien nicht veräußert werden müssen oder ein Unternehmen fortgeführt werden kann. Sowohl unbedachte Schenkungen zu Lebzeiten als auch ein plötzlicher Erbfall können ohne gezielte Nachfolgeregelungen gravierende Steuerfolgen nach sich ziehen. Deshalb ist die qualifizierte Steuerberatung hier unerlässlich. Wir unterstützen Sie dabei, Nachfolgeregelungen im betrieblichen und privaten Bereich langfristig zu planen und dadurch Freibeträge optimal zu nutzen, um Erbschaft- und Schenkungsteuer weitgehend zu vermeiden.