Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

Sollten die Bescheide des Finanzamtes nicht mit den von uns eingereichten Steuererklärungen übereinstimmen, prüfen wir nach Feststellung des Grundes für die Abweichung die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfsverfahrens. In Absprache mit dem Mandanten legen wir dann ggf. Einspruch ein und/ oder stellen entsprechende Anträge. Sollte auch dieser Schritt erfolglos verlaufen, vertreten wir Sie ebenso in den gerichtlichen Verfahren vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof.