Erstellung Ihrer privaten Einkommensteuererklärung

Die Erstellung einer privaten Einkommensteuerklärung kann in manchen Fällen verpflichtend sein,  z. B. wenn Sie neben dem Arbeitslohn noch andere Einkünfte beziehen, eine Abfindung erhalten oder Lohnersatzleistungen bezogen haben. Die Erklärung kann aber auch lohnend sein, insbesondere dann, wenn Ihnen Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Beruf (sog. Werbungskosten) entstanden sind, Sie Verluste aus anderen Einkunftsarten zu verrechnen haben (z. B. Vermietung) oder bei Ihnen außergewöhnliche Belastungen angefallen sind (z. B. Arzkosten, Behinderungen). Da viele Personen das jährliche Szenario der Vorbereitung und Zusammenstellung der Unterlagen als sehr lästig empfinden, verzichten sie oftmals auf die Abgabe einer Erklärung. In 9 von 10 Fällen solcher Antragsveranlagungen (wenn also keine Pflicht zur Erklärung besteht) ist dies die falsche Entscheidung, da es zu Rückerstattungen durch das Finanzamt käme. Wir beraten Sie gerne und führen auf Wunsch die Veranlagung für Sie durch.